Testamentsvollstreckung
Wer ein Testament verfasst, tut dies natürlich mit dem Ziel, dass sein letzter Wille möglichst genau respektiert wird, dass die Abwicklung der Erbschaft reibungslos abläuft und dass kein Streit unter den Erben und Vermächtnisnehmer entsteht.
Die Realität sieht leider oft anders aus: Streitigkeiten zwischen den Erben über die Auslegung des Testaments und die Verteilung des Vermögens sind an der Tagesordnung, und die Auseinandersetzung des Nachlasses zieht sich aufgrund dieser Streitigkeiten oft über Jahre hin.
Es kann daher sehr sinnvoll sein, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen und einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Der Testamentsvollstrecker ist der Beauftragte des Erblassers über den Tod hinaus und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Wille des Erblassers nach dessen Tod umgesetzt wird.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bewirkt ferner, dass das Vermögen nicht zersplittert wird, dass Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden und dass Gläubiger eines Erben nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können.
Um Spannungen innerhalb der Familie und unter den Erben zu vermeiden, ist es besonders ratsam, kein Miterbe als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Vielmehr sollte ein unabhängiger und neutraler Dritter eingesetzt werden, der sich mit der effektiven Abwicklung der Erbschaft, den rechtlichen Besonderheiten und dem Umgang mit Gerichten, Behörden und dem Finanzamt auskennt.
Herr Rechtsanwalt Christian Schade ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und steht Ihnen gerne als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Auch bei der Formulierung eines rechtssicheren Testaments ist Herr Rechtsanwalt Schade Ihnen gerne behilflich.