Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Wir übernehmen die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen wie auch die Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen – etwa bei baulichen Veränderungen oder Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels.
Auch unterstützen wir die Gemeinschaft bei der Durchsetzung rückständiger Hausgelder.
Zudem beraten wir zu Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Sonderumlagen, der Überprüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie zur Teilungserklärung.
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich wie auch gerichtlich – engagiert, effizient und mit langjähriger Erfahrung im WEG-Recht.
Schade und Kollegen Rechtsanwälte
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