Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.

Wir übernehmen die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen wie auch die Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen – etwa bei baulichen Veränderungen oder Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels. Auch unterstützen wir die Gemeinschaft bei der Durchsetzung rückständiger Hausgelder.

Zudem beraten wir zu Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, Sonderumlagen, der Überprüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie zur Teilungserklärung.

Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich wie auch gerichtlich – engagiert, effizient und mit langjähriger Erfahrung im WEG-Recht.